Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Inxpect S.p.A.
1. Definitionen
1.1 Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Begriffe und Phrasen haben - wenn sie mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet sind - die Bedeutung, die ihnen konventionell im Folgenden gegeben wird: (a) "Kunde": die natürliche oder juristische Person, auf die die Übertragung des Eigentums an einem von Inxpect produzierten oder vermarkteten Artikel erfolgt; (b) "AGB": die in diesem Dokument angegebenen Bedingungen; (c) "Parteien": Inxpect und der Kunde gemeinsam; (d) "Produkt": jede von Inxpect produzierte und/oder vermarktete Hardware und/oder Software, wie sie sich aus der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags gültigen Preisliste von Inxpect ergibt; (e) "R.M.A.": Autorisierung Material Rückgabe ; (f) "Dritte": jede natürliche oder juristische Person, die weder Inxpect noch Kunde ist.;
2. Geltungsbereich
2.1 Die AGB gelten für alle Lieferungen von Produkten aus welchem Grund auch immer, die von Inxpect vorgenommen werden, und haben Vorrang vor allen anderen, möglicherweise abweichenden Bestimmungen, einschließlich der allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden.
2.2 Abweichungen und/oder Änderungen der AGB sind nur gültig, wenn sie zwischen Inxpect und dem Kunden ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2.3 Etwaige schriftliche und/oder mündliche Zusagen der Agenten, Vertriebspartner und/oder externen Mitarbeiter von Inxpect sind für letzt genannte nicht bindend, es sei denn, sie wurden von Inxpect ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2.4 Die AGB binden Inxpect nur gegenüber ihrem direkten Kunden, der als einziger berechtigt ist, Ansprüche gegenüber Inxpect geltend zu machen, die sich aus diesen AGB und/oder den von ihnen geregelten Einzelverträgen ergeben. Jegliche Ansprüche Dritter, einschließlich derer des Kunden, können nicht akzeptiert werden.
3. Bestellungen - Stornierung und Änderung
3.1 Der Eingang der Bestellung bindet Inxpect erst dann, wenn sie die Bestellung ausdrücklich angenommen hat. Bestellungen gelten mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung von Inxpect durch den Kunden als von Inxpect angenommen.
3.2 Jede Bestellung bezieht sich ausschließlich auf die darin ausdrücklich genannten Produkte. Mündliche Auflistungen oder Beschreibungen der Produkte oder unter Bezugnahme auf andere Dokumente als die Bestellung (mit Ausnahme derer, auf die Inxpect ausdrücklich Bezug nimmt und die von Inxpect genehmigt wurden) werden nicht als gültig betrachtet.
3.3 Bestellungen, die ordnungsgemäß von Inxpect angenommen werden, können vom Kunden nicht storniert oder geändert werden, es sei denn, Inxpect hat seine schriftliche Zustimmung erteilt, die sich das Recht vorbehält, die Änderung nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.
4. Preise
4.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die Preise als Ex Works Incoterms 2020.
4.2 Alle Preise verstehen sich in Euro, ohne Mehrwertsteuer, Transport und alle anderen Dienstleistungen/Waren, die nicht ausdrücklich in der Bestellung angegeben sind.
5. Zahlungen – Zahlungsverzug
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, in der Form und innerhalb der Fristen zu zahlen, die von Inxpect festgelegt wurden. Bei der ersten Bestellung kann Inxpect eine Vorauszahlung per Banküberweisung verlangen.
5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlungen im Falle von Streitigkeiten, Reklamationen, Beanstandungen oder Lieferverzögerungen der Produkte auszusetzen oder zu verzögern, wobei diese Klausel als Verzicht auf das Recht auf Einwände gemäß Art. 1462 dem italienischen Zivilgesetzbuch gilt.
5.3 Ist der Kunde mit seinen Zahlungen im Rückstand oder jedenfalls mit der Erfüllung einer Verpflichtung in Verzug, ist Inxpect berechtigt, laufende Lieferungen sowie die Ausführung von weiteren Aufträgen des Kunden auszusetzen, auch wenn diese bereits bestätigt wurden.
6. Liefermethoden und -zeiten
6.1 Der Kunde hat die Produkte auf eigene Rechnung und Kosten an dem von Inxpect angegebenen Ort abzuholen. Im Falle einer abweichenden Vereinbarung zwischen den Parteien steht es Inxpect frei, im Namen und auf Rechnung des Kunden den Frachtführer zu wählen, wobei vereinbart wird, dass Inxpect in einem solchen Fall als Vertreter des Kunden auftritt, der die Kosten und Risiken des Transports trägt.
6.2 Jegliche Abweichungen zwischen den gelieferten Produkten und dem in der Bestellung angegebenen Typ und/oder der Menge müssen Inxpect innerhalb von 8 (acht) Arbeitstagen nach dem Lieferdatum schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die gelieferten Produkte mit den bestellten übereinstimmen.
6.3 Unabhängig von der vereinbarten Rücksendung, der Art und Weise und den Kosten des Transports gilt die Lieferung und der damit verbundene Gefahrenübergang in jedem Fall und zu jedem Zweck mit dem Verladen der Produkte auf das Transportmittel im Inxpect-Werk als erfolgt.
6.4 Wenn der Kunde die Produkte nicht abholt oder ihre Lieferung nicht annimmt, ist Inxpect berechtigt, sie auf Kosten und Verantwortung des Kunden an andere von Inxpect benannte Orte zu transportieren und dort zu lagern, ohne dass Inxpect diesbezüglich haftbar gemacht werden kann. Diese Bestimmung ändert nichts an den Zahlungsverpflichtungen des Kunden. Das Recht auf Schadensersatz für einen weiteren von Inxpect erlittenen Schaden bleibt davon unberührt.
6.5 Die Lieferbedingungen sind lediglich als Richtwerte zu betrachten und haben in keinem Fall einen wesentlichen Charakter. Außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Inxpect daher nicht für Lieferverzögerungen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zu dem Datum, an dem der Kunde den vollen Preis und alle an Inxpect fälligen Beträge bezahlt hat, volles Eigentum von Inxpect. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Produkte von Inxpect beansprucht werden, wo immer sie sich befinden.
7.2 Erfordert die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts zugunsten von Inxpect im Wohnsitzland des Kunden die Erledigung administrativer oder rechtlicher Formalitäten, wie z.B. die Eintragung der Produkte in öffentliche Register oder die Anbringung von Siegeln usw., verpflichtet sich der Kunde ab sofort, mit Inxpect zusammenzuarbeiten und alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um von Inxpect ein gültiges Recht auf den Eigentumsvorbehalt zu erhalten.
7.3 Der Kunde wird Inxpect unverzüglich von jeder Vollstreckungs- oder Sicherungsmaßnahme, die durchgeführt wurde oder Vorsichtsmaßnahmen Dritter in Bezug auf die Produkte informieren und in jedem Fall den Eigentumsvorbehalt zugunsten von Inxpect geltend machen.
7.4 Wenn der Kunde die Produkte vor der vollständigen Bezahlung an Dritte weiterverkauft, hat der Kunde Inxpect unverzüglich zu informieren, die automatisch das Kreditrecht des Kunden aus dem Weiterverkauf übernimmt und vom Unterabnehmer eine Zahlung bis zur Höhe des Preises der Produkte verlangen kann, den der Kunde Inxpect noch schuldet, wobei der Kunde in jedem Fall verpflichtet bleibt, den Preis gesamtschuldnerisch mit dem Unterabnehmer zu zahlen.
8. Garantie - Rückgaben und Reparaturen
8.1 Inxpect gewährleistet vorbehaltlich der unten aufgeführten Bedingungen und Bestimmungen, dass die Produkte frei von Mängeln sind, die ihren normalen Gebrauch verhindern oder ihren Wert erheblich mindern, und dass sie den technischen und Leistungsmerkmalen entsprechen, die gesetzlich vorgeschrieben oder mit dem Kunden ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
8.2 Die Garantie gilt für einen Zeitraum von 2 (zwei) Jahren ab dem Datum der Lieferung der Produkte und kann in keinem Fall wegen Nichtbenutzung der Produkte ausgesetzt oder verlängert werden, auch nicht aufgrund von Garantiereparaturarbeiten.
8.3 Um in den Genuss der Garantie zu kommen, muss der Kunde Inxpect innerhalb von 8 (acht) Arbeitstagen ab dem Datum der Lieferung oder der Entdeckung des Mangels im Falle eines versteckten Mangels schriftlich benachrichtigen.
8.4 Die Gewährleistung gilt als ausgeschlossen und nicht ausübbar, es sei denn, der Mangel ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Inxpect verursacht worden, wenn die Mängel des Produkts auf Inxpect zurückzuführen sind: (a) ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung des Produkts; (b) fehlerhafte Montage und/oder Installation durch den Kunden oder Dritte; (c) normale Abnutzung; (d) fehlerhafte oder nachlässige Behandlung des Produkts; (e) inadäquate Wartung; (f) Verwendung ungeeigneter Geräte; (g) elektromagnetische oder elektrische Einflüsse.
8.5 Der Kunde kann die Garantie nicht einfordern, wenn er seine Verpflichtungen nicht in der vereinbarten Art und Weise und innerhalb der vereinbarten Fristen erfüllt hat, auch nicht bei Aufträgen, für die die Garantie nicht in Anspruch genommen werden soll.
8.6 Im Falle einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge durch den Kunden kann Inxpect nach eigenem Ermessen und in Übereinstimmung mit seinen technischen Standards das Produkt oder die fehlerhaften Teile davon kostenlos reparieren oder ersetzen oder dem Kunden alternativ den für das fehlerhafte Produkt gezahlten Preis zurückerstatten. Fehlerhafte Produkte dürfen vom Kunden nicht für irgendwelche Zwecke verwendet werden.
8.7 Die Rücksendung der Produkte muss im Voraus schriftlich von Inxpect genehmigt werden, und wenn dies der Fall ist, müssen die Produkte ausschließlich an den von Inxpect angegebenen Ort geliefert werden, und zwar vom Kunden, der die Kosten und Risiken des Transports trägt.
8.8 Rücksendungen und Produkte, die sich in Reparatur befinden, werden nur akzeptiert, wenn sie von dem R.M.A.-Formular begleitet, in der Originalverpackung enthalten und ordnungsgemäß verpackt sind.
8.9 Wenn sich die zurückgesandten Produkte aufgrund von Tests, die von Inxpect durchgeführt wurden, als frei von Mängeln, Fehlern oder Anomalien erweisen, behält sich Inxpect das Recht vor, dem Kunden die Stundenkosten für die Tests und die Kosten für die Rücksendung des Produkts in Rechnung zu stellen.
8.10 Inxpect behält sich das Recht vor, nicht genehmigte Sendungen, oder Sendungen von Materialien und/oder Mengen, die nicht in den Transportdokumenten angegeben sind, an den Absender zurückzusenden, wobei diese stets mit den Angaben auf dem R.M.A.-Formular übereinstimmen müssen. Die Kosten für solche Sendungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
8.11 Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Inxpect ist das Recht des Kunden auf Schadenersatz auf einen Höchstbetrag in Höhe des Wertes der Produkte die Mängel aufweisen beschränkt.
9: Gewerbliches und geistiges Eigentum
9.1. Der Kunde verpflichtet sich, die gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Produkte sowie die Marken- und Erkennungszeichen von Inxpect zu respektieren.
9.2 Der Kunde erkennt an, dass die in den Produkten enthaltene Software proprietär und urheberrechtlich geschützt ist und auch Geschäfts- und Wertgeheimnisse enthalten und durch Patente geschützt sein kann. Mit Ausnahme des gesetzlich zulässigen Umfangs stimmt der Kunde zu, keine Software oder deren Struktur zu duplizieren, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu modifizieren, abgeleitete Werke zu erstellen oder anderweitig zu verändern. Der Kunde darf die Software, die in die Produkte integriert oder darin enthalten ist, nur dann verwenden, wenn sie sich auf die autorisierte Verwendung solcher Hardware-Produkte bezieht und der Kunde keine anderen Rechte an der Software hat.
9.3. Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen die in dieser Klausel vorgesehenen Verpflichtungen ist der Kunde verpflichtet, Inxpect eine Strafe in Höhe des doppelten Betrags der Kosten zu zahlen, die Inxpect für das Design und die Produktion des Produkts, das Gegenstand des Verstoßes ist, getragen hat, unbeschadet des Schadensersatzes für einen höheren erlittenen Schaden.
10. Höhere Gewalt
10.1 Treten im Laufe der Lieferung Ursachen höherer Gewalt auf, die die Kosten erhöhen, behält sich Inxpect das Recht vor, die Preise der Produkte zu ändern, wobei der Kunde schriftlich davon in Kenntnis gesetzt wird.
10.2 In allen Fällen höherer Gewalt, Streiks, Epidemien, Pandemien, Kriegen, Bränden, Überschwemmungen, Transportunterbrechungen oder -verzögerungen, objektiver Unmöglichkeit der Lieferung von Materialien auf dem Markt, rechtlicher Maßnahmen, die die Produktion und/oder Vermarktung der Produkte verhindern, einschränken oder verzögern, ist Inxpect von allen Lieferverpflichtungen befreit, ohne dass dies für den Kunden ein Recht auf Auftragsstornierung und/oder Schadenersatz, auch indirekter Art, zur Folge hat. Inxpect behält sich in jedem Fall das Recht vor, die Bestellung zu stornieren.
11. Datenschutzerklärung
11.1 Mit der Bestellung willigt der Kunde in die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung DSGVO (EU) 2016/679 ein, nachdem er die spezifischen Informationen gelesen hat, die in einer erweiterten Version auf der Website (https://www.inxpect.com/de/privacy/) verfügbar sind. Die Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen, die ihre Sicherheit und Vertraulichkeit gewährleisten, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der DSGVO zum alleinigen Zweck der wirksamen Erfüllung der gesetzlichen, zivil- und steuerrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens, einschließlich der Verwaltung der Einnahmen und Zahlungen, die sich aus der Ausführung von Verträgen ergeben.
12. Anwendbares Recht - Gerichtsstand
12.1 Dieser Vertrag unterliegt italienischem Recht und muss in Übereinstimmung mit demselben Gesetz ausgelegt werden.
12.2 Jegliche Streitigkeit, die zwischen den Parteien entstehen kann, ist ausschließliche der Gerichtshof von Brescia (Italien) zuständig.